Nutzen zahnärztlicher Zusatzleistungen nicht belegt?

DAZ-Treffen beschäftigte sich mit der Frage nach der erforderlichen Evidenz

Troisdorf, 25. Oktober 2012

Auf der Fortbildungsveranstaltung im Verlauf der diesjährigen Jahrestagung des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. und der Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e.V. referierte Prof. Dr. Bertram Häussler vom Berliner IGES-Forschungsinstitut über die Evidenzansprüche, die die gesetzlichen Krankenkassen an Leistungen stellen, die in ihren Leistungskatalog aufgenommen werden sollen,.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die gern geforderte Evidenz für das zahnärztliche Handeln eher ein stilles Mauerblümchendasein führt. Der bestehende Leistungskatalog der Krankenkassen im Bereich Zahnmedizin enthält nur sehr wenig Evidenzgestütztes. Angesichts des gigantischen Aufwandes, den Studien mit gutem Evidenzniveau erfordern, wird es vermutlich nie möglich sein, alle zahnärztlichen Interventionen in dieser Weise zu untersuchen. Allerdings werden auch kaum Anstrengungen unternommen, wenigstens einzelne wichtige oder besonders invasive Interventionen entsprechend zu untersuchen.

Beispielhaft wurde die Professionelle Zahnreinigung (PZR) besprochen. Hier gibt es – wie gerade der Medizinische Dienst der Krankenkassen in seinem Internetportal zu individuellen Gesundheitsleistungen (iGeL) veröffentlicht hat – keine Studien, die nachweisen, dass PZR bei Patienten ohne parodontale Erkrankung dem Zahnerhalt dient. Es gibt viele Studien, die belegen, dass PZR parodontale Erhaltungstherapie ist sowie dass intensive Fluoridierung kariesprotektiv wirkt, wobei es keine exakte allgemeingültige Definition der PZR gibt. In dieser Situation ist es für die Krankenkassen ein Leichtes, mit Hinweis auf die fehlende Evidenz eine Leistungsverpflichtung zurückzuweisen, auch wenn sich die überwiegende Mehrheit der Zahnärzte aus der Erfahrung heraus und auch auf Grund der für diese Behandlung relativ guten post_datenlage verpflichtet fühlt, zur PZR zu raten.

Aus der Sicht des DAZ ist die sorgfältig durchgeführte PZR ein Beispiel für eine „Zusatzleistung", die mit gutem Gewissen empfohlen werden kann. Anders ist es mit vielen anderen Leistungen, für die es überhaupt keine Studien und kaum Erfahrungswerte gibt. Für manche Zusatzleistung gibt es sogar bei wenigen Erfahrungswerten Hinweise auf negative Effekte.

Kontakt:
Dr. Celina Schätze, DAZ-Vorsitzende,
E-Mail celina.schaetze@web.de
 

Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V.

Kaiserstr. 52, 53840 Troisdorf,
Tel. 02241/97228-76, Fax 02241/97228-79
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